Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“) sind ausschließliche Grundlage für den Betrieb des Portals „opticert.de“ (im Folgenden auch „Portal“) und damit verbundene Leistungserbringungen durch die Fiege Logistik Stiftung & Co. KG (im Folgenden auch „OPTICERT“).
    2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, also natürlichen, juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
    3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen gelten nur, soweit OPTICERT diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des unter diesen AGB geschlossenen Vertragsverhältnisses ist der Betrieb des Portals sowie die damit verbundenen Leistungen von OPTICERT.
    2. Besucher des Portals („Nutzer“) können eine Bedarfsanalyse („Unternehmenscheck“) durchführen und prüfen, ob ihr Unternehmen Mindestanforderungen in Bezug auf gesetzliche Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Nutzer, die sich für durch Drittanbieter („Drittanbieter“) auf der Plattform angebotene Schulungen („Schulungen“) oder sonstige B2B-Dienstleistungen („Sonstige Dienstleistungen“) interessieren („Interessierte Nutzer“), können bei diesen Drittanbietern, die entsprechenden Schulungen buchen oder Angebote für die Sonstigen Dienstleistungen durch OPTICERT einholen lassen.
  3. Vertragsschluss
    1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, sich auf der Plattform unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse und des Unternehmens, für das er arbeitet, zu registrieren.
    2. Nach Akzeptieren dieser AGB und Absenden des Registrierungsformulares (durch Betätigen der Schaltfläche „Registrieren“) erhält der Nutzer eine E-Mail von OPTICERT mit einem Bestätigungslink an die angegebene E-Mail-Adresse, wodurch dem Nutzer ein Vertragsverhältnis mit OPTICERT unter diesen AGB angeboten wird.
    3. Durch Betätigen des Registrierungslinks nimmt der Nutzer das Angebot von OPTICERT an.
    4. Alternativ kann ein Vertrag auch dadurch zustande kommen, dass der Nutzer eine Dienstleistung von OPTICERT in Anspruch nimmt bzw. nehmen will und in diesem Zusammenhang diese AGB akzeptiert.
  4. Leistungsbeschreibung
    1. Registrierung und Profilerstellung

      Sofern OPTICERT Nutzern die Möglichkeit hierzu bereitstellt, können diese als Drittanbieter auf der Plattform ein öffentlich einsehbares Drittanbieter-Profil erstellen, auf dem sie ihr Unternehmen präsentieren und ihre Kontaktdaten hinterlegen können. Ferner kann eine Bewertung des Drittanbieters hinsichtlich seines Preis-Leistungs-Verhältnisses, der Zuverlässigkeit und der Qualität durch andere interessierte Nutzer stattfinden, wenn diese den Drittanbieter hinsichtlich seiner angebotenen Schulungen oder Sonstigen Dienstleistungen kontaktiert oder diese in Anspruch genommen haben.

    2. Bedarfsanalyse (Unternehmenscheck)

      Der Nutzer erhält die Möglichkeit, auf der Plattform eine unverbindliche Bedarfsanalyse für sein Unternehmen durchzuführen, welche den Beratungs- und Umsetzungsbedarf in Bezug auf gesetzlich relevante Sicherheitsnormen und Sicherheitsbestimmungen sowie sonstigen Handlungsbedarf ermittelt. Die Bedarfsanalyse erfolgt auf Grundlage von Erfahrungssätzen und soll dem Nutzer lediglich erste Anhaltspunkte für etwaigen Handlungsbedarf vermitteln; die Bedarfsanalyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit.

    3. Schulungen
      1. Sofern OPTICERT Drittanbietern die Möglichkeit hierzu bereitstellt, können diese Drittanbieter Schulungen über die Plattform anbieten.
      2. Interessierte Nutzer können auf der Plattform Drittanbieter und deren Angebote zu Schulungen recherchieren. Indem der Nutzer auf der Plattform eine Schulung bei einem Drittanbieter verbindlich bucht (z.B. durch die Betätigung der Schaltflächen „Jetzt Buchen“ auf einer Angebotsseite), weist er OPTICERT an, als Erklärungsbote im Namen des interessierten Nutzers, die in dem entsprechenden Formular dargestellten Daten (Nachricht, Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) in Form eines Vertragsangebotes mit den auf der Angebotsseite enthaltenen Konditionen an den entsprechenden Drittanbieter zu übermitteln und auf der Plattform für eine spätere Einsichtnahme durch den Nutzer zu speichern. Hierdurch erhält der Drittanbieter, welcher die Schulung anbietet, die Möglichkeit, den Interessierten Nutzer unmittelbar zu kontaktieren und das Vertragsangebot durch eine Buchungsbestätigung anzunehmen. Durch die Übermittlung des Vertragsangebotes über OPTICERT wird noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Drittanbieter begründet; vielmehr bedarf dieses der Annahme des jeweiligen Drittanbieters.
      3. OPTICERT bietet keine Gewähr dafür, dass die auf der Plattform angezeigten buchbaren Schulungen auch tatsächlich von den Drittanbietern durchgeführt werden können und/oder dieser das unterbreitete Vertragsangebot annimmt. Auch kommt durch die Buchung der Schulung kein Vertrag mit OPTICERT über die Durchführung einer Schulung zustande.
    4. Sonstige Dienstleistungen
      1. Interessierte Nutzer können zu den auf der Plattform aufgeführten Sonstigen Dienstleistungen Vorschläge von Drittanbietern (nachfolgend „Vorschläge“) einholen lassen und auf dieser Grundlage Sonstige Dienstleistungen buchen.
      2. Interessierte Nutzer können die auf der Plattform angezeigten Sonstigen Dienstleistungen auswählen und nach Eingabe des gewünschten Ortes, an dem die Dienstleistung durchgeführt werden soll, durch die Betätigung einer Schaltfläche (z.B. „jetzt Anfragen“) die Einholung von Vorschlägen durch OPTICERT in Gang setzen, wobei die Tätigkeit von OPTICERT auf die Einholung von Vorschlägen beschränkt ist und hinsichtlich der Vorschläge keine Bewertung hinsichtlich der Geeignetheit, Qualität o.Ä. durch OPTICERT vorgenommen wird. OPTICERT wird den Interessierten Nutzer bei eventuellen Rückfragen, deren Beantwortung Voraussetzung für die Einholung von Vorschlägen sein kann, kontaktieren.
      3. Nachdem OPTICERT die Vorschläge zu den angefragten Sonstigen Dienstleistungen bei Drittanbietern eingeholt hat, werden diese sodann für den Interessierten Nutzer auf der Plattform sichtbar gemacht. Auf die erfolgreiche Einholung von Vorschlägen bei Drittanbietern hat OPTICERT keinen Einfluss. Sofern für eine Anfrage keine Vorschläge von Drittanbietern eingeholt werden können, wird der Interessierte Nutzer hierüber informiert. Ein Anspruch auf die Einholung von Vorschlägen sowie die Abgabe von Willenserklärungen durch den Drittanbieter oder den Interessierten Nutzer besteht nicht.
      4. Indem der Nutzer einen Vorschlag eines Drittanbieters binnen 14 Tagen („Bindefrist“) über die entsprechende Schaltfläche akzeptiert (z.B. „jetzt Vorschlag akzeptieren“), weist er OPTICERT an, als Erklärungsbote im Namen des Interessierten Nutzers ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den ausgewählten Drittanbieter der Sonstigen Dienstleistung zu den im Vorschlag angegebenen Bedingungen zu übermitteln. Der Drittanbieter kann das Angebot des Interessierten Nutzers anschließend binnen 7 Tagen („Annahmefrist“) durch eine Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung annehmen. OPTICERT behält sich das Recht vor, eine abweichende Bindefrist und/oder Annahmefrist durch entsprechende Hinweise auf dem Portal festzulegen. Ein Vertragsverhältnis zwischen einem Interessierten Nutzer und dem Drittanbieter kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung des Drittanbieters beim Interessierten Nutzer zustande. Eine nach Ablauf der entsprechenden Frist (Bindefrist oder Annahmefrist) abgegebene Erklärung gilt als neues annahmebedürftiges Angebot. Auf das erfolgreiche Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Interessierten Nutzer und dem Drittanbieter hat OPTICERT keinen Einfluss.
  5. Pflichten der Drittanbieter
    1. Der Drittanbieter garantiert, dass er über die zur Durchführung der von ihm angebotenen Schulungen oder zur Erbringung der von ihm angebotenen Sonstigen Dienstleistungen erforderlichen Zertifizierungen, Qualifikationen, Ausbildungen und/oder behördlichen Genehmigungen verfügt und bei Durchführung der Schulungen oder der Erbringung der Sonstigen Dienstleistung die einschlägigen Richtlinien von Handwerkskammern, Standesorganisationen und/oder vergleichbaren Organisationen oder Institutionen einhält. Eine Überprüfung der Drittanbieter durch OPTICERT findet nicht statt. Auf Verlangen von OPTICERT hat der Drittanbieter jedoch geeignete Nachweise zu erbringen.
    2. Der Drittanbieter muss ferner dafür Sorge tragen, dass die ihm übermittelten Daten von interessierten Nutzern gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet und die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Insbesondere ist der Drittanbieter verpflichtet, die interessierten Nutzer in Bezug auf die vorgenannten Vorschriften entsprechend zu unterrichten und soweit erforderlich Einwilligungserklärungen einzuholen. Eine Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte ist nicht gestattet.
    3. Bei der Nutzung des Portals hat der Drittanbieter zudem Sorge dafür zu tragen, dass das geltende Recht beachtet wird und darüber hinaus keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verletzt werden. Ferner räumt der Drittanbieter OPTICERT an hochgeladenen Medien für die Dauer des Vertragsverhältnisses und bis zu zwei Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, ein weltweites und nicht-ausschließliches Recht ein, das hochgeladene Medium auf seinen Servern zu speichern, Unterlizenzen im gleichen Umfang zu erteilen und auf der Plattform zu veröffentlichen und zu vervielfältigen.
    4. Sofern der Drittanbieter die Anfrage, bzw. die Kontaktdaten eines interessierten Nutzers im Rahmen einer Buchung oder Angebotsabgabe durch den vorgesehenen Prozess erhalten hat, darf er diesen ausschließlich zum Zwecke der Dienstleistungserbringung kontaktieren. Die Kontaktaufnahme bzw. Buchungsbestätigung sollte binnen 2 Werktagen erfolgen.
    5. Drittanbieter von Schulungen müssen die auf der Plattform aufgeführten Angebote regelmäßig aktualisieren und nicht mehr zur Verfügung stehende Schulungen unverzüglich von der Plattform entfernen.
    6. Bei der Erstellung von Vorschlägen für Sonstige Dienstleistungen sind alle für die Dienstleistung erforderlichen Details, Zeiträume und Prämissen sowie ein verbindlicher Preis (einschließlich Angabe der anwendbaren Steuern) als auch – sofern verwendet – eigene Vertragsbedingungen des Drittanbieters in den Vorschlag aufzunehmen, sodass dieser als ausschließliche Vertragsgrundlage dienen kann. Die Erstellung des Vorschlags erfolgt kostenfrei.
  6. Preise und Zahlung
    1. Der Nutzer ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an OPTICERT zu entrichten. Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus für den vereinbarten Nutzungszeitraum fällig und zu entrichten; Nutzungspakete, welche einen bestimmten Leistungsumfang beinhalten, gelten als nutzungsunabhängige Entgelte. Nutzungsabhängige Entgelte sind zum Ende des Abrechnungszeitraums fällig und zu entrichten.
    2. Sofern für die Leistungen von OPTICERT eine Provision vereinbart wurde, entsteht der Provisionsanspruch von OPTICERT bereits in dem Zeitpunkt, an dem das provisionsauslösende Ereignis (z.B. Übermittlung eines Angebots auf Abschluss eines Vertrages als Erklärungsbote) erfolgreich abgeschlossen wurde. Sollte eine Dienstleistung des Drittanbieters trotz erfolgreich abgeschlossenem provisionsauslösenden Ereignis nicht stattfinden bzw. durchgeführt werden, hat dies keinen Einfluss auf den entstandenen Provisionsanspruch von OPTICERT.
    3. Sofern nicht anders vereinbart, stellt jedes Quartal einen Abrechnungszeitraum dar. Sofern die Zahlungspflicht während eines Abrechnungszeitraums entsteht, werden Entgelte für diesen anteilig berechnet. Sofern das Vertragsverhältnis während eines Abrechnungszeitraums beendet wird, werden für den Zeitraum bereits entrichtete Entgelte nicht zurückgewährt.
    4. Die vereinbarte Vergütung richtet sich, sofern nicht anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Die Preise der Preisliste verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ohne Umsatzsteuer.
    5. OPTICERT behält sich vor, die gültige Preisliste anzupassen. Hierüber wird OPTICERT den Nutzer mindestens 30 Tage im Voraus unterrichten. Der Nutzer kann in dieser Frist der Preiserhöhung widersprechen, andernfalls gilt sie als genehmigt.
  7. Datenschutz

    OPTICERT verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Nutzers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ausführliche Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.

  8. Haftung und Freistellung
    1. OPTICERT haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei vorsätzlich oder grob fahrlässig durch OPTICERT, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden.
    2. OPTICERT haftet für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch OPTICERT, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beschränkt auf den für die Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf.
    3. OPTICERT haftet für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch OPTICERT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen sowie für Schäden, die auf das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder arglistig verschwiegene Mängel zurückzuführen sind, nach den gesetzlichen Vorschriften.
    4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    5. Der Nutzer stellt OPTICERT, seine Mitarbeiter, Organe und verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Freigestellte Personen") von allen Ansprüchen Dritter, die diese aus und im Zusammenhang mit einer durch den Nutzer begangenen behaupteten Rechtsverletzung, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit den Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers gem. § 4 stehen, gegen Freigestellte Personen geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt für die Kosten der Rechtsverteidigung wie angemessene Anwaltskosten.
    6. Der Nutzer stellt OPTICERT, seine Mitarbeiter, Organe und verbundenen Unternehmen (nachfolgend "Freigestellte Personen") von allen Ansprüchen Dritter, die diese aus und im Zusammenhang mit einer durch den Nutzer begangenen behaupteten Rechtsverletzung, insbesondere solcher, die im Zusammenhang mit den Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers gem. § 4 stehen, gegen Freigestellte Personen geltend machen, auf erstes Anfordern frei. Gleiches gilt für die Kosten der Rechtsverteidigung wie angemessene Anwaltskosten.
  9. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Sofern nicht abweichend geregelt, kann der Nutzer das Vertragsverhältnis ohne Frist durch eine Erklärung an OPTICERT oder durch die Kündigungsfunktion (Konto->"Konto löschen") im Online-Portal kündigen.
    3. Sofern nicht abweichend geregelt, kann OPTICERT das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.
    4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den Regelungen dieses Abschnitts unberührt.
    5. Die Kündigungserklärung bedarf der Textform.
    6. Nach Vertragsbeendigung werden die Daten des Nutzers unwiderruflich gelöscht sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
  10. Sonstige Bestimmungen
    1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
    2. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
    3. Nebenabreden oder Ergänzungen, welche nicht ausdrücklich in diesen AGB zugelassen wurden oder sich aus der Preisliste ergeben, sowie die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedürfen der Textform.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei einer mehrsprachigen Version dieses Vertrages ist für die rechtlichen Wirkungen allein der deutsche Text maßgeblich.
    6. Wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist ausschließlich Münster Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
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