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Gefahrgutvorschriften: Das müssen Arbeitgeber beachten

Sobald die Mitarbeiter eines Unternehmens mit Gefahrgütern in Berührung kommen, ist es Teil der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, die Stoffe ordnungsgemäß zu lagern und gegebenenfalls zu transportieren. Dabei müssen eine Menge gefahrgutrechtliche Vorschriften beachtet werden, ansonsten drohen gesundheitliche Risiken sowie hohe Strafen. OPTICERT hilft Ihnen dabei, einen passenden Experten zu finden, der den korrekten Umgang mit Gefahrgütern in Ihrem Unternehmen koordiniert.
Gefahrgutrechtliche Vorschriften für UnternehmerAllgemeine Gefahrgutvorschriften finden sich in der Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, kurz GGVSEB. Ausgenommen ist der Luftverkehr, hier gelten Sondervorschriften. In der GGVSEB werden der Umgang und der Transport innerhalb Deutschlands geregelt sowie die Zuständigkeiten der Behörden bestimmt. Insbesondere Vorschriften bezüglich des Gefahrguttransports sind hier aufgelistet. LKW-Fahrer zum Beispiel müssen unbedingt den § 28 GGVSEB kennen, der die Pflichten des Fahrzeugführers festhält.

Gleichzeitig werden in der Verordnung auch Verstöße aufgeführt. Es drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Für den grenzüberschreitenden Straßentransport innerhalb Europas gilt wiederum das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kurz ADR.
OPTICERT: Fachpersonal für den Umgang mit GefahrgüternDer falsche Umgang mit Gefahrstoffen zählt zu den größten Unternehmensrisiken, da ein Unfall oder die Verletzung einer Sorgfaltspflicht im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen kann. Kommt Ihr Betrieb mit Gefahrgütern in Berührung, benötigen Sie eine Menge Knowhow, um zu wissen, wie mit diesen umzugehen ist. Hier kommt OPTICERT ins Spiel: Wir stehen Ihnen zur Seite und vermitteln Ihnen umgehend den passenden Experten, der sich mit den jeweiligen Gefahrgutvorschriften auskennt. Probieren Sie es gleich aus!
Ausbildung & Qualifizierung

Bei uns finden Sie verschiedenste Fortbildungen und Schulungen, wie zum Beispiel Grundlehrgänge zum Gefahrgutbeauftragten. Auch Kurse zur Wissensauffrischung für Gefahrgutbeauftragte aller Verkehrträger können bei uns angefagt werden, als auch Lehrgänge für Gefahrgutfahrer. Außerdem vermittelt opticert Lehrgänge zum Umgang mit verschiedenen Gefahrgütern, wie zum Beispiel Lithium-Batterien.

Beratung

Wenn es für Sie absehbar ist, dass Ihr Unternehmen demnächst mit Gefahrgütern in Berührung kommt, bietet es sich an, sich ausführlich beraten zu lassen, um bereits im Vorfeld alle nötigen Vorkehrungen zu kennen beziehungsweise treffen zu können. OPTICERT vermittelt Ihnen gerne einen passenden Berater, der Sie umfassend über das Thema Gefahrgüter informiert – für mehr Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Vorschriften zur korrekten Gefahrgutlagerung

Vorschriften zur Gefahrgutlagerung finden sich in der Gefahrstoffverordnung, kurz GefStoffV. Diese greift bereits bei einer Transportverzögerung von 24 Stunden. Um Gefahrstoffe lagern zu können, sind Genehmigungen vonnöten. Außerdem werden bestimmte Anforderungen an den Lagerort gestellt. Dieser muss sich beispielsweise in Zonen einteilen lassen.

Gesetze zu Gefahrgütern: Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

Unternehmen, die regelmäßig Gefahrguttransporte durchführen, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen, der eine Überwachungs- und Dokumentationsfunktion wahrnimmt und sich mit den Gesetzen zu Gefahrgütern auskennt. Seine Aufgaben und Pflichten sind im Einzelnen in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung, kurz GbV, festgehalten.
Häufig gestellte Fragen
  1. Wann genau braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?

  2. Grundsätzlich braucht ein Unternehmen immer dann einen Gefahrgutbeauftragten, wenn es am Transport gefährlicher Güter – egal, auf welchem Wege – beteiligt ist. Allerdings gilt dies erst ab einer Menge von 50 Tonnen pro Jahr, die für den Eigenbedarf im Betrieb vorgesehen ist.

  3. Was ist der Unterschied zwischen Gefahrstoffen und Gefahrgütern?

  4. Gefahrstoffe sind solche, die mindestens ein Gefährlichkeitsmerkmal aufweisen. Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, von denen im Rahmen der Beförderung eine Gefahr ausgehen kann. Ein Gefahrstoff muss nicht gekennzeichnet werden, ein Gefahrgut schon.

  5. Worum handelt es sich bei den IATA-Gefahrgutvorschriften?

  6. Die Gefahrgutvorschriften der International Air Transport Association, kurz IATA, regeln den Transport von Versandstücken über den Luftweg. In diesen finden sich unter anderem Bestimmungen zu Maximalmengen und Verpackungen.

  7. Umfasst die Gefahrgutverordnung auch die Kennzeichnung gefährlicher Güter?

  8. Nein, die Kennzeichnung erfolgt über die Vereinten Nationen. Jedem Gut wird eine UN-Nummer zugeteilt, die weltweit als Orientierungshilfe dient.
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