Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zum Thema Grundlehrgang zum Ersthelfer? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Jeder Betrieb ab 2 Mitarbeitern muss die sicherheitsrelevanten Auflagen der Berufsgenossenschaft erfüllen. Dazu gehören alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung und der Rettungskette sicherzustellen.
Die DGUV verpflichtet daher alle Unternehmen, die mindestens 2 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer im Betrieb bereitzustellen.
Der Ersthelfende muss in Erster-Hilfe ausgebildet sein.
Was muss der Ersthelfer können?
Ersthelfer im Betrieb sind Mitarbeiter, die bei einem Arbeitsunfall die Erste Hilfe sicherstellen. Sie sollen die Versorgung von Verletzten übernehmen können, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie müssen z.B. auch in der Lage sein, Vitalfunktionen zu prüfen und einen Menschen wiederzubeleben.
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Wichtig
Betriebe müssen eine ausreichende Anzahl an Ersthelfern bereitstellen und dafür sorgen, dass jederzeit genügend Ersthelfer im Betrieb anwesend sind.
Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
Auch bei weniger als 20 Mitarbeitern sollte mehr als ein Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden. So ist gewährleistet, dass bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung die Vorgaben erfüllt werden können.
Achtung, es kann teuer werden!
Die Berufsgenossenschaften fordern nicht zur Aus- oder Fortbildung auf. Diese Pflicht liegt beim Unternehmer oder dem bestellten Sicherheitsbeauftragten. Fällt bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft auf, dass nicht genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Kommt dann noch jemand zu Schaden, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Anklage wegen Körperverletzung, für den Unternehmer nach sich ziehen.
In vielen Unternehmen sind neben Ersthelfern auch Brandschutzbeauftragte verpflichtend. Die Anfrage für den Grundlehrgang zum Brandschutzbeauftragten finden Sie widerum hier: https://bit.ly/30cVmV1