Arbeitssicherheit im Betrieb – jetzt beraten lassen!
Falls Sie sich in Bezug auf die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb weiterbilden möchten, finden Sie bei uns Spezialisten für Ausbildung und Qualifikation. Schulungen werden unter anderem in den Bereichen Strahlenschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe und Evakuierung angeboten.
Falls Sie zunächst eine Beratung zu den Vorschriften der Arbeitssicherheit wünschen, finden Sie auch dafür einen geeigneten Anbieter auf unserer Webseite. Unabhängig davon, ob es um Brandschutzkonzepte, wie etwa Brandmelde-, Abzugs- und Löschanlagen, Umweltkonzepte oder Unfallversicherungen gehen soll, wir vermitteln Ihnen stets die entsprechenden Experten, die für eine Betriebsbegehung zur Verfügung stehen.
Im Bereich der Prüfungen und Bewertungen vermitteln wir ebenfalls fachkundige Experten. Diese prüfen beispielsweise die Aufzugs-, Kälte- oder Feststellanlagen in Ihrem Unternehmen. Zu den prüfpflichtigen Anlagen und Geräten gehören außerdem die Brandschutztüren, Rauchmelder und Feuerlöscher. Lassen Sie diese regelmäßig checken, um einen optimalen Schutz sicherzustellen.
Ein Überblick über geltende Arbeitssicherheitsvorschriften
Vom Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG, bis hin zur Arbeitsstättenverordnung – die Liste der Gesetze, die sich mit der Arbeitssicherheit im Betrieb befassen, ist lang. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, präventiven Unfall- und Gesundheitsschutz zu leisten. Außerdem muss er die Unternehmensrisiken herausarbeiten und die Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Erstere sehen je nach Art des Betriebs unterschiedlich aus: Bei Laborarbeiten beispielsweise geht ein Risiko von Erregern und Keimen aus, während beim Gerüstbau die Höhensicherung von entscheidender Bedeutung ist. Hinzu kommen Gefahrklassen-Einstufungen von den jeweiligen Berufsgenossenschaften, Gefahrgutvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere Vorgaben, die es zu beachten gilt.Zuständigkeiten des Sicherheitsbeauftragten
In der Praxis werden die Arbeitssicherheitsvorschriften unterschiedlich umgesetzt. Viele Betriebe ernennen einen Sicherheitsbeauftragten, der dafür zuständig ist, die Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Der Beauftragte wirkt bei der Gefährdungsbeurteilung mit, führt Unterweisungen durch, wenn neue Mitarbeiter in das Unternehmen kommen, und leitet Maßnahmen zur Risikobeseitigung ein. Bei Betrieben, die mehr als 20 Beschäftigte haben, muss grundsätzlich ein Arbeitsschutzausschuss gegründet werden. Dieser befasst sich mit dem Unfallschutz im Betrieb und der arbeitsmedizinischen Vorsorge.- Welche Qualifikationen sind Pflicht, um eine Betriebsbetreuung durchzuführen?
- Wo finden sich die Regelungen zu den erlaubten Einsatzzeiten?
- Ab wie vielen Mitarbeitern ist ein Betriebsarzt bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
- Können Betriebsarzt und Fachkraft Aufgaben voneinander übernehmen?
Der Betriebsarzt bzw. die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss gewisse Qualifikationen vorweisen. Während der Betriebsarzt eine zusätzliche Ausbildung im Bereich Arbeits- oder Betriebsmedizin abschließen muss, ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu verpflichtet, einen zusätzlichen Ausbildungslehrgang zu absolvieren. Das jeweilige Berufsfeld muss seit mindestens zwei Jahren ausgeübt werden.
Diese finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz, kurz ASiG, und in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Arbeitssicherheit. Für Betriebsärzte ist dies beispielsweise die BGV A 7. Aber auch in der DGUV V 2 finden sich Regelungen zum Betreuungsumfang.
Grundsätzlich muss ein Unternehmen schon ab einem Mitarbeiter über einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit verfügen. Die Intensität der Betreuung variiert jedoch je nach Gefahrenpotenzial und Anzahl der Mitarbeiter.
Laut Aufgabenkatalog (siehe §§ 3-6 ASiG) überschneiden sich manche Felder des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit. An diesen Punkten können beide füreinander einspringen. Allerdings gibt es auch Bereiche, die ausschließlich vom Arzt oder der Fachkraft durchgeführt werden dürfen.