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Unterweisung zur ordnungsgemäßen Anwendung von Defibrillatoren

Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen in angemessenen Zeitabständen, jedoch mindestens einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden. Die Annahme, dass mit der Teilnahme an einem alle zwei Jahre stattfindenden Erste-Hilfe-Kurs diese Vorschrift erfüllt wird, ist falsch.

Die praktische Anwendung von AED im Betrieb durch Ersthelfer ist an die Teilnahme einer Erste-Hilfe-Aus- bzw. Fortbildung und an eine regelmäßige Unterweisung am Gerät gebunden. Im Rahmen der Unterweisung wird der Ersthelfer in die Handhabung des AED im Betrieb eingewiesen und übt die Anwendung, so dass er sie im Verbund mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beherrscht. Darüber hinaus können die Anforderungen des MPG und der MPBetreibV in die Unterweisung integriert werden. Diese Unterweisung sollte möglichst im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung bzw. eine Erste-Hilfe-Fortbildung durchgeführt werden, da die AED-Anwendung auf den Basismaßnahmen der Reanimation und den grundlegenden Kenntnissen zur Defibrillation aufbaut. 

Diese Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren.

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