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Beauftragung eines Betriebsarztes/Arbeitsmediziners (gesetzliche Grundbetreuung)

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind ein wichtiges Element zum Schutz der Mitarbeiter. Sobald ein Unternehmen einen Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt, ist es dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt einzustellen. Da ein eigener Betriebsarzt-Posten für kleine und mittelständische Unternehmen meist nicht realisierbar ist, können diese auf die Dienste eines externen Betriebsarztes zurückzugreifen. Externe Betriebsärzte sichern die Unternehmen rechtlich ab und bieten eine umfassende Betreuung – genannt Regelbetreuung. Die Regelbetreuung durch einen Arbeitsmediziner gliedert sich in eine Grundbetreuung sowie eine Anlassbezogene Betreuung. Außerdem ist entscheidend, wie groß der Betrieb ist, sprich: wie viele Mitarbeiter er beschäftigt.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt die Anforderungen an die Betriebsmediziner und deren Aufgabengebiete in ihrer Unfallverhütungsvorschrift (der DGUV 2) detailliert.

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