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Sie haben Fragen zum Thema Beratung zu Erste-Hilfe-Ausstattungen? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Nach § 25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 ist es in jedem Betrieb erforderlich, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.
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