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Beratung zu Erste-Hilfe-Ausstattungen

Nach § 25 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 ist es in jedem Betrieb erforderlich, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben.

Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

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Häufig gestellte Fragen