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Betriebliche Eignungsuntersuchungen dienen dem Zweck, die Tauglichkeit eines Arbeitnehmers für eine bestimmte Tätigkeit festzustellen. Hierbei ist sowohl die physische als auch psychische Fähigkeit eines Arbeitnehmers entscheidend. Die Eignungsuntersuchung dient vor allem dem Schutz anderer Beschäftigter, Dritter sowie der Verhütung von Arbeitsunfällen.
Der rechtliche Ursprung der Eignungsprüfung, findet sich in der Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In dieser Vorschrift wird explizit gefordert, dass Arbeitnehmer, die eine Tätigkeit nicht ohne Gefahr für sich und andere ausführen können, nicht mit einer Ausübung dieser Tätigkeit betraut werden dürfen.
Zusätzlich gibt es weitere gesetzliche Bestimmungen, die die Eignung von Mitarbeitern vor Aufnahme der Tätigkeit und in bestimmten Zeitabständen fordern. Hierzu zählen unter anderem die Fahrerlaubnis-, Biostoff-, Strahlen- und Röntgenverordnung.
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