Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Durchführung von Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Durchführung von Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt

Der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).

Grundsätzlich unterscheidet man nach ArbMedVV in:

  • Wunschvorsorgeuntersuchungen: freiwillige allgemeine und / oder spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen die in Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen.
  • Angebotsvorsorgeuntersuchungen: freiwillige spezifische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei bekannten Gefährdungen. Die Untersuchungen müssen vom Arbeitgeber gesetzlich den Beschäftigten angeboten werden.
  • Pflichtvorsorgeuntersuchungen: sind verpflichtende arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn zuvor eine Pflichtvorsorge durchgeführt worden ist.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen nach der ArbMedVV vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden. Den Mitarbeitern ist die Teilnahme zu ermöglichen. Die Durchführung ist gesetzlich geregelt. Der Umfang der Untersuchungen leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, und orientiert sich an der ArbMedVV und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Path
Zurück
Ort
Anmerkung
location

Wo soll die Dienstleistung durchgeführt werden?

Postleitzahl
Ort / Stadt

In 3 einfachen Schritten zum passenden Angebot

Finden sie kostenlos und unverbindlich den optimalen Dienstleister, um Ihr Unternehmen abzusichern.
1
Kostenlos online Anfrage stellen
Path
2
Passende Angebote bekommen
Path
3
Angebot auswählen
Was benötigen Sie?
Group 7 Copy

Sie haben Fragen?

Sie haben Fragen zum Thema Durchführung von Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Häufig gestellte Fragen