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Sie haben Fragen zum Thema Durchführung von Pflicht- und Angebotsvorsorgeuntersuchungen durch einen Betriebsarzt? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Der Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).
Grundsätzlich unterscheidet man nach ArbMedVV in:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen müssen nach der ArbMedVV vom Arbeitgeber in Auftrag gegeben werden. Den Mitarbeitern ist die Teilnahme zu ermöglichen. Die Durchführung ist gesetzlich geregelt. Der Umfang der Untersuchungen leitet sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab, und orientiert sich an der ArbMedVV und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
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