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Prüfung/Wartung der Defibrillatoren

Laut § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist seit dem 01.01.2017 die Sicherheitstechnische Kontrolle bis auf wenige Ausnahmen alle zwei Jahre verpflichtend.

Wer AED Geräte in seinem Betrieb oder im öffentlichen Raum zur Anwendung bereithält, ist Betreiber eines Medizinproduktes (vgl. § 2 Abs. (2) MPBetreibV). Eine Sicherheitstechnische Kontrolle beinhaltet grundsätzlich eine Untersuchung auf eventuelle Schäden oder Fehlfunktionen. Dazu gehören, u. a. eine Sichtprüfung, eine Funktionsprüfung, und eine elektrische Prüfung mit Messinstrumenten. 

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