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Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte

Die regelmäßige Auffrischung des Wissens eines Sicherheitsbeauftragten, setzt der § 20 DGUV V1 gesetzlich fest. Wiederholung des bereits Erlernten, sowie Neuerungen des Gesetzgebers und der Unfallversicherung, sind wichtige Bestandteile dieses Lehrgangs. Der Fortbildungslehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Betrieb vermittelt neue Erkenntnisse im Arbeitsschutz und gibt Einblicke in gesetzliche Novellen und/oder Veränderungen.

Die Fähigkeiten aus dem Grundlehrgang werden vertieft und nochmals angewendet, damit die Sicherheitsbeauftragten stets ihre Tätigkeit fortführen und zu betrieblichen Sicherheit beitragen können.

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