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Der Störfallbeauftragte ist erster Ansprechpartner im Betrieb, wenn dieser oder Teilbereiche des Betriebes unter die Störfallverordnung (StöV) fallen. Dies kann der Fall sein, wenn besondere oder besonders viele gefährliche Stoffe in einer Betriebsstätte lagern. Hierzu ist die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) heranzuziehen. Diese bilden die Grundlage für das Tätigwerden und die Notwendigkeit der Besetzung dieser Stelle. Der Störfallbeauftragte achtet auf die Einhaltung aller Vorgaben und Verordnungen zum sicheren Betrieb und ist auch meistens der Notfallkontakt der zuständigen Behörden.
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