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Befähigte Personen sind im Sinne der Verordnungen Personen, die durch ihre (Berufs-) Ausbildung, aufgrund ihrer Erfahrung und der Ausübung ihrer Tätigkeit dazu befähigt sind, bestimmte Arbeitsmittel oder Einrichtungen zu prüfen und freizugeben bzw. sich von deren intaktem Zustand zu überzeugen.
Diese Fähigkeiten können in Kursen erworben werden, wodurch Beschäftigte die Anforderungen, die an befähigte Personen gestellt werden, erfüllen können.
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