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Weiterbildung

Seit dem 10.09.09 muss jeder EU-Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation nachweisen. EU-Berufskraftfahrer sind verpflichtet alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu besuchen. Erforderlich ist die Weiterbildung für alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE und D1/D1E unterwegs sind und Fahrten gewerblich machen.

Wer seinen Führerschein nach dem jeweiligen Stichtag gemacht hat, muss zunächst die Grundqualifikation absolvieren.

Erwerb des Führerscheins vor dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009

Für Fahrerinnen und Fahrer die den Führerschein o.g. Klassen vor genanntem Stichtag erworben haben besteht lt. §3 BKrFQG keine Qualifikationspflicht (sog. Besitzstandsregelung). Für diese Fahrer besteht eine Pflicht zur Weiterbildung nach §5 BKrFQG. Diese Weiterbildung beinhaltet 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Erwerb des Führerscheins nach dem 10.09.2008 bzw. 10.09.2009

Fahrerinnen und Fahrer die den Führerschein o.g. Klassen nach dem genannten Stichtag erworben haben, müssen eine Grundqualifikation (§4 BKrFQG) nachweisen. Dieser Nachweis kann erfolgen durch:

  • Berufsausbildung
  • Grundqualifikation
  • Beschleunigte Grundqualifikation (hier anfragen)

Nach dem Erwerb der Grundqualifikation besteht eine Pflicht zur Weiterbildung nach §5 BKrFQG von 35 Stunden innerhalb von fünf Jahren.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer

Laut Gesetzestext müssen bei der Weiterbildung bestimmte Themenbereiche abgedeckt werden. Die Schulungseinheiten müssen sieben Zeitstunden betragen. In der Praxis werden die benötigten Inhalte in fünf verschiedenen BKF Module unterteilt:

  • Modul 1: Eco-Training
  • Modul 2: Sozialvorschriften
  • Modul 3: Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer
  • Modul 5: Ladungssicherung

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