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Zusatzausbildung für Staplerfahrer (Stufe 2)

In der Regel erfolgt die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) zum Staplerfahrer auf Frontgabelstaplern. Daher müssen Fahrer, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Ausbildungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Die betrifft beispielsweise folgende Flurförderzeuge:

  • Schubmaststapler
  • 4-Wege Seitenstapler
  • Containerstapler
  • Mehrwegestapler
  • Seitenstapler
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