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Jährliche Unterweisung der Bühnenführer

Die jährliche Unterweisung für Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen ist Pflicht und wird gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach §4 DGUV 1 gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Ziele einer Unterweisung sind die sachgemäße Bedienung und der routinierte Umgang, um somit einen sicheren Einsatz von Arbeitsbühnen zu gewährleisten.

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Häufig gestellte Fragen