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Sie haben Fragen zum Thema Jährliche Unterweisung der Bühnenführer? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Die jährliche Unterweisung für Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen ist Pflicht und wird gemäß §12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und §12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie nach §4 DGUV 1 gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Ziele einer Unterweisung sind die sachgemäße Bedienung und der routinierte Umgang, um somit einen sicheren Einsatz von Arbeitsbühnen zu gewährleisten.
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