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Beauftragung einer externen verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK)

Jedes Unternehmen mit elektrotechnischem Betriebsteil ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) zu benennen. Können der Unternehmer, bzw. die unterstellten Führungskräfte dieser speziellen Fach- und Führungsverantwortung nicht nachkommen, muss eine geeignete Elektrofachkraft zur VEFK bestellt werden.

Wir helfen Ihnen bei der Einholung passender Angebote für eine externe verantwortliche Elektrofachkraft.

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Häufig gestellte Fragen