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Beauftragung eines externen Abfallbeauftragten

Gemäß Abfallbeauftragtenverordnung sind viele produzierende Unternehmen und Anlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu stellen. Neben Zuverlässigkeit und Fachkunde muss der Abfallbeauftragter entsprechende Berufserfahrung und die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen nachweisen. Unternehmen steht es frei, einen eigenen Mitarbeiter gemäß den Anforderungen zu schulen und als Abfallbeauftragten zu bestellen, oder sich eines externen Abfallbeauftragten zu bedienen.

Den Grundlehrgang zum Abfallbeauftragten finden sie hier.

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