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Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa)

Als Unternehmer haben Sie einen Präventionsauftrag. Das bedeutet, Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter zu treffen. Grundsätzlich sollte sich jeder Unternehmer für diese Aufgabe durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) unterstützen lassen. Eine externe Beratung durch eine Fachkraft ist nicht nur aufgrund der zunehmend komplexer werdenden gesetzlichen Anforderungen ratsam, sondern häufig auch wirtschaftlich sinnvoll.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz Sifa) hat in diesem Zusammenhang gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz die Aufgabe, den Unternehmer beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

Die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind abhängig von Unternehmensgröße und Unternehmensart und im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 geregelt. 

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