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Hindernisse, Gefahrstellen, Rettungsflächen und Gebote müssen entsprechend verschiedener berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (BGV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gekennzeichnet werden. Dabei sind Markierungen mit deutlich sichtbaren Streifen ein bewährtes Mittel.
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