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Brandschutzbeauftragte im Betrieb sind Ansprechpartner für den vorbeugenden Brandschutz. Sie unterstützen den Unternehmer dabei, diesen zu organisieren und durchzusetzen. Zu seinen Aufgaben gehören die Beaufsichtigung und Sichtung von Brandschutzkonzepten, eine Ableitung und Fortschreibung von Brandschutzkonzepten von diesen und das Erkennen von Mängeln an Brandschutzeinrichtungen oder Bauteilen im Betrieb. Die Besetzung dieser Stelle ist Pflicht u.a. nach dem Baurecht der Bundesländern, im Besonderen aber u.a. für Industriebauten und z.B. Krankenhäuser. Darüber hinaus ist dies häufig eine Forderung von Sachversicherungsunternehmen.
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