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Lehrgang zur befähigten Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz

Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz dienen dazu, eine Einschätzung von Brandgefahren im Unternehmen zu geben und um Maßnahmen gegen diese Gefahren zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung bzgl. Brandgefahren geht einher mit der Unternehmerpflicht in §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Die Teilnehmer dieses Lehrganges erwerben die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Risiken zu minimieren.

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