In diesem Lehrgang werden die Fähigkeiten vermittelt, die zum ordnungsgemäßen Prüfen von Feuerlöschern benötigt werden. Die Teilnehmer sind danach befähigt, eine Prüfung gem. der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), aber auch nach anderen Regelwerken den Brandschutz betreffend, durchzuführen. Diese Qualifikation ist grundlegend für die Erfüllung der sich aus den Vorschriften ergebenden Auflagen und dient unter anderem auch Pflichten, die sich aus Vorschriften von Versicherungen ergeben.
Feuerlöscher müssen in regelmäßigen Abständen vom Unternehmen geprüft werden. Mängel müssen gemeldet und von Fachfirmen oder eigens dazu ausgebildetem Personal behoben werden. Diese Qualifikation muss von diesem Lehrgang unabhängig erworben werden.