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Mitarbeiterqualifizierungen dienen zur Abdeckung von besonderen Aufgaben im Betrieb. Für bestimmte Tätigkeiten schreiben Gesetzgeber, Versicherungen und die Unfallversicherer bestimmte Qualifikationen vor. Ohne den Nachweis sind ausgeübte Tätigkeiten meist nicht anerkennt, selbst wenn der Ausführende über Erfahrung oder eine Ausbildung verfügt.
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