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Sie haben Fragen zum Thema Schulung zu den Betreiberpflichten im Brandschutz? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
In Arbeitsstätten gibt es je nach Gebäudegröße unterschiedliche Anforderungen zum Einbau von Gefahren- und Löschanlagentechnik. Die Verpflichtungen dazu ergeben sich aus bauaufsichtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen.
Der Betreiber einer Arbeitsstätte hat darüber hinaus die Verpflichtung, diese Brandschutzanlagen ständig funktionsbereit zu halten. Er ist nach der allgemeinen Rechtssprechung "für alles" verantwortlich. Persönlich und fachlich geeignete Mitarbeiter können jedoch die Aufgaben zur Überprüfung von sicherheitstechnischen Brandschutzeinrichtungen übernehmen.
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