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Schulung zu den Betreiberpflichten im Brandschutz

In Arbeitsstätten gibt es je nach Gebäudegröße unterschiedliche Anforderungen zum Einbau von Gefahren- und Löschanlagentechnik. Die Verpflichtungen dazu ergeben sich aus bauaufsichtlichen und versicherungsrechtlichen Anforderungen. 

Der Betreiber einer Arbeitsstätte hat darüber hinaus die Verpflichtung, diese Brandschutzanlagen ständig funktionsbereit zu halten. Er ist nach der allgemeinen Rechtssprechung "für alles" verantwortlich. Persönlich und fachlich geeignete Mitarbeiter können jedoch die Aufgaben zur Überprüfung von sicherheitstechnischen Brandschutzeinrichtungen übernehmen.

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