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Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten

Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Als Unternehmer tragen jedoch letztlich Sie die Verantwortung für die Erfüllung dieser Aufgabe im Betrieb. Die Verkaufsstättenverordnung, Krankenhausbauverordnungen sowie die Industriebaurichtlinie fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen. Darüber hinaus kann es auch in anderen Bereichen sinnvoll sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.

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Häufig gestellte Fragen