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Prüfung der Wandhydranten

Steigleitung nass, trocken oder nass/trocken müssen entsprechend der geltenden Vorschriften nach DIN 14 461 und 14 462 geprüft werden. Die von der Baubehörde vorgeschriebenen Hydranten-Einrichtungen unterliegen seit der Neufassung der DIN einer genau reglementierten Überprüfung.

  • Steigleitung nass nach spätestens 1 Jahr
  • Steigleitung trocken nach spätestens 2 Jahren
  • Steigleitung nass/trocken nach spätestens 1 Jahr

Den gleichen Prüfintervallen unterliegen die dazugehörigen Schlauchanschlusseinrichtungen. Mit der regelmäßigen Gebrauchsprüfung wird die Betriebsbereitschaft der installierten Brandschutz-Einrichtungen gewährleistet.

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