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Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” nach DGUV V3

Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.

Laut DGUV V3 ist eine elektrische Anlage ein Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, wie zum Beispiel die elektrische Gebäudeinstallation. Eine solche besteht aus einzeln zu prüfenden Betriebsmitteln. Gemeint sind alle Teile und angeschlossenen Einrichtungen einer elektrischen Niederspannungsanlage von der Leitung über die Verteilerkästen bis zur Steckdose.

Gemäß VDE 0100-700 müssen elektrische Anlagen und ortsfeste elektrischen Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

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Häufig gestellte Fragen

Die Norm VDI 0100-700 beschreibt im Einzelnen Besonderheiten und zusätzliche Anforderungen, die für bestimmte Betriebsstätten in besonderer Umgebung, unter außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder Betriebsverhältnissen zu beachten sind.

  • 701: Räume mit Badewanne oder Dusche
  • 702: Becken von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
  • 703: Räume und Kabinen mit Saunaheizungen
  • 704: Baustellen
  • 705: Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten
  • 706: Leitfähige Bereiche mit begrenzter Bewegungsfreiheit
  • 708: Caravanplätze, Campingplätze und ähnliche Bereiche
  • 709: Marinas und ähnliche Bereiche
  • 710: Medizinisch genutzte Bereiche
  • 711: Ausstellungen, Shows und Stände
  • 712: Photovoltaik-(PV-)Stromversorgungssysteme
  • 714: Beleuchtungsanlagen im Freien
  • 715: Kleinspannungsbeleuchtungsanlagen
  • 717: Ortsveränderliche oder transportable Baueinheiten
  • 718: Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten
  • 721: Elektrische Anlagen von Caravans und Motorcaravans
  • 722: Stromversorgung von Elektrofahrzeugen
  • 723: Unterrichtsräume mit Experimentiereinrichtungen
  • 724: Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
  • 729: Bedienungsgänge und Wartungsgänge
  • 730: Elektrischer Landanschluss für Fahrzeuge der Binnenschifffahrt
  • 731: Abgeschlossene elektrische Betriebsstätten
  • 732: Hausanschlüsse in öffentlichen Kabelnetzen
  • 737: Feuchte und nasse Bereiche und Räume und Anlagen im Freien
  • 739: Zusätzlicher Schutz bei direktem Berühren in Wohnungen mit IΔn ≤ 30 mA in TN- und T-Netzen
  • 740: Vorrübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten, Vergnügungseinrichtungen und Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks und für Zirkusse
  • 753: Heizleitungen und umschlossene Heizsysteme