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Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.
Laut DGUV V3 ist eine elektrische Anlage ein Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, wie zum Beispiel die elektrische Gebäudeinstallation. Eine solche besteht aus einzeln zu prüfenden Betriebsmitteln. Gemeint sind alle Teile und angeschlossenen Einrichtungen einer elektrischen Niederspannungsanlage von der Leitung über die Verteilerkästen bis zur Steckdose.
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