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Sie haben Fragen zum Thema Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” nach DGUV V3? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Elektrische Anlagen müssen fachgerecht gewartet und in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Prüfung unterzogen werden. Nur elektrische Anlagen, die fachgerecht gewartet und geprüft werden, bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch ein Höchstmaß an Personen-, Sach- und Brandschadensicherheit.
Laut DGUV V3 ist eine elektrische Anlage ein Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel zu einer neuen Funktionseinheit, wie zum Beispiel die elektrische Gebäudeinstallation. Eine solche besteht aus einzeln zu prüfenden Betriebsmitteln. Gemeint sind alle Teile und angeschlossenen Einrichtungen einer elektrischen Niederspannungsanlage von der Leitung über die Verteilerkästen bis zur Steckdose.
Gemäß VDE 0100-700 müssen elektrische Anlagen und ortsfeste elektrischen Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” jährlich durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.
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Die Norm VDI 0100-700 beschreibt im Einzelnen Besonderheiten und zusätzliche Anforderungen, die für bestimmte Betriebsstätten in besonderer Umgebung, unter außergewöhnlichen Umwelteinflüssen oder Betriebsverhältnissen zu beachten sind.