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Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Ortsfeste elektrische Anlagen sind festangebrachte Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass diese nicht leicht bewegt werden können. Jene sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung festzulegen betragen aber im Regelfall 4 Jahre.

Unter ortsfeste elektrische Betriebsmittel fallen z.B.:

  • Kühlschränke
  • Herde
  • Wasserspender
  • Klimaanlagen
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