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Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dies muss vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in bestimmten Zeitabständen geschehen.

Hinweis: Das Intervall ist durch eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV V3 und Betriebssicherheitsverordung selbst festzulegen.

Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen im Grunde alle elektrischen Geräte die einen Stecker haben, leicht an einen anderen Platz zu bewegen sind und unter 23kg wiegen. Wie z.B.:

  • Büro-Geräte: Computer/Netzteile, Monitore, Drucker, Beamer, Radio
  • Elektrische Werkzeuge: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
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