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Beauftragte Personen sind vom Unternehmer für bestimmte Aufgaben ausgewählte Personen. Sie sollen die Unternehmerpflicht für ihn wahrnehmen und werden meistens für ihren Bereich dafür zu Handlungsbevollmächtigten (fachlich) ernannt. Diese Ernennung oder Auswahl erfolgt stets schriftlich.
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