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Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind vielfältig. Neben datenschutzrechtlicher Beratung und Überwachung der Maßnahmen im Unternehmen erfordert es soziale und praktische Fähigkeiten, wie rechtliches Knowhow und dem Willen sich stetig fortbilden zu wollen, um datenschutzrechtliche Vorgaben im Unternehmen umsetzen zu können. Der Datenschutzbeauftragte dient in gewisser Weise der Selbstkontrolle des Verantwortlichen, in den meisten Fällen, die Geschäftsführung des Unternehmens. Durch Beratung und Überwachung soll so ein effektiver Schutz personenbezogener Daten sichergestellt werden. Um den Schutz personenbezogener Daten und eine rechtmäßige Verarbeitung zu gewährleisten, ist er bei der Erfüllung seiner Aufgaben weisungsfrei. Der Datenschutzbeauftragte ist aber auch nicht weisungsbefugt, d.h. er trifft keine selbstständigen Entscheidungen über die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen. Vielmehr ist es der Verantwortliche der für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.

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