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Durchführung eines Datenschutzaudits

Die DSGVO schreibt vor, dass diverse Kontrollmechanismen und Kontrollpflichten für Unternehmen implementiert werden, um in regelmäßigen Abständen überprüfen zu können, ob die Vorgaben der DSGVO wirksam eingehalten werden. Für kleine, mittelständische und große Unternehmen ist ein DSGVO-konformes und den betrieblichen Datenschutzanforderungen angepasstes Datenschutzmanagementsystem zwingend nötig. Der Kernnutzen des Datenschutzaudits ist es, die Qualität und Wirksamkeit dieses Systems zu überprüfen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das Audit beinhaltet unter anderem eine Aufnahme des IST-Zustandes bereits eingeführter Maßnahmen und deren kritischer und sachgerechter Überprüfung, ein technisch-organisatorisches Audit zur Prüfung der Wirksamkeit aller Maßnahmen zur Beurteilung des Schutzniveaus personenbezogener Daten oder die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs (z.B. für das Erarbeiten und Pflegen der Verfahrensverzeichnisse oder der Auftragsverarbeitungsverträge).

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