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Beteiligte Personen im Rahmen des Handlings von gefährlichen Gütern sind Personen, die z.B. beim Verpacken und Versenden dieser Güter mitwirken. Sie müssen entsprechend der europäischen Richtlinien (Abk. "ADR") für diese Tätigkeit unterwiesen und geschult werden, um diese Tätigkeiten durchführen zu können.
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