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Sie haben Fragen zum Thema Grundlehrgang zum Gefahrgutfahrer (ADR-Schein)? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Das Gefahrgutrecht für den Straßentransport schreibt die Schulung der Fahrzeugführer vor. Für einige Fälle, in denen zwar Gefahrgut transportiert wird, der Fahrer* aber nicht nach 8.2.ADR geschult sein muss, wird Kapitel 1.3 ADR relevant. Die Fahrer sind auf dieser Grundlage dem sonstigen Personal zuzurechnen. Dieses Personal muss in bestimmter Weise - seinen Aufgaben entsprechend - geschult ('unterwiesen') sein.
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