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Die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Das gilt auch für die Qualifikation des Personals. Die Einstufung von gefährlichen Gütern folgt nach internationalen Regelungen. Dazu zählt auch die Dangerous Goods Regulation (DGR) der International Air Transport Association (IATA). Die korrekte Einhaltung der IATA Vorgaben liegt in der Verantwortung der Versendenden, sowie an der Beförderung beteiligten Unternehmen, wie Spediteuren, Logistikdienstleistern, Luftverkehrsunternehmen und Sicherheitsdienstleistern. Dieser Personenkreis muss vor Beginn der Tätigkeit geschult werden und die Fachkunde in Form einer Prüfung nachweisen. Die Schulungen müssen wiederholt werden, spätestens nach 24 Monaten.
Je nach erforderlicher Tätigkeit und Umgang mit Gefahrgütern in der Luftfracht, werden die beteiligten Personen nach folgenden Personalkategorien unterteil:
PK 1: Versender und Agenten des Versenders einschließlich Personal von Luftverkehrsgesellschaften die als Versender handeln, und Personal von Luftverkehrsgesellschaften, die Gefahrgut als COMAT (Dienstfracht/Dienstpost) bereit stellen.
PK 2: Verpacker von Gefahrgut für den Luftverkehr.
PK 3: Personal von Spediteuren, die an der Behandlung von Gefahrgurt beteiligt sind.
PK 6: Luftverkehrsgesellschaften und Frachtabfertigungs-Agenten, die Gefahrgut annehmen.
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