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Beauftragung eines externern Gefahrgutbeauftragten

Der Gefahrgutbeauftragter, auch Sicherheitsberater genannt, ist der Verantwortliche, der das Unternehmen in allen Fragen rund um das Gefahrgutrecht berät und schult. Nach dem Gesetz ist daher jedes Unternehmen, welches mit der Beförderung von Gefahrgut zu tun hat, verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.

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