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Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Lassen Sie sich durch unsere Kooperationspartner beraten, was Gefahrgüter sind und ob Ihre Vorkehrungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen
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