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Der Gefahrstoffbeauftragte berät und unterstützt den Unternehemer bei der Konkretisierung der Pflichten, die sich insbesondere aus der Gefahrstoffverordnung, aber auch aus dem übrigen arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben. Er ist bei der Ausübung seiner Aufgaben unmittelbar der Geschäftsführung unterstellt. Auch wenn der Begriff "Gefahrstoffbeauftragter" in der neuen Gefahrstoffverordnung nicht auftritt, ist das Aufgabenprofil des Gefahrstoffbeauftragten gefragter denn je. Es werden umfassende Fachkenntnisse benötigt, etwa zu Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, zu Anforderungen an deren Lagerung, sowie zu Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen.
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