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Lehrgang zur befähigten Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit anschließender Planung und Umsetzung von Maßnahmen, wird nach deutschem Recht beispielsweise im Arbeitsschutzgesetz (§§ 3 bis 6) und in der Gefahrstoffverordnung (§ 6) vom Arbeitgeber gefordert. Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz.

Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefährdungen im Arbeitssystem ermittelt. Denn nur gegen eine Gefährdung, die man identifiziert und als Gefahr erkannt hat, kann man sich erfolgreich schützen. Vor der Beseitigung einer Gefahr steht also deren Erkennung. Das wiederum setzt voraus, dass man Ursache und Wirkung der Gefahr kennt.

In diesem Seminar erhalten Sie grundlegende Kenntnisse, um Gefährdungsbeurteilungen durchführen zu können. Zudem werden Ihnen im Rahmen des Seminars ein Vielzahl möglicher Gefahrenquellen aufgezeigt.

Mit Gefährdungsbeurteilungen schafft ein Unternehmen die Grundlage für ein Konzept zur systematischen Verhütung von Unfällen bei der Arbeit sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und damit für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz.

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