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Sie haben Fragen zum Thema Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
Nach der Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV ist für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische eine Sachkunde erforderlich; der Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Mischungen setzt fachkundige Personen voraus. Ziel des Seminars ist, Personen, die gefährliche Stoffe in den Verkehr bringen möchten, auf die erforderliche Sachkundeprüfung vorzubereiten, ferner Grundwissen für den Umgang mit akut und chronisch toxischen Stoffen und Gemischen zu vermitteln.
Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden.
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