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Bio-Zertifizierung

Wer innerhalb der EU seine Produkte „bio“, „öko“ oder „aus kontrolliert biologischem Anbau“ nennen möchte, der braucht seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend das EU-Bio-Siegel. Es kennzeichnet Erzeugnisse oder Produkte, die aus ökologischer Landwirtschaft stammen und deren Erzeuger oder Verarbeiter die Kriterien für ökologischen Landbau einhalten, so wie sie das EU-Recht definiert. Wer noch strengere Standards einhält, kann zusätzlich weitere Bio-Labels verwenden.

Die Kriterien

Das EU-Bio-Siegel hat zum Ziel, die biologische Landwirtschaft über klar definierte Regeln zu fördern. Die Kriterien in Kürze:

  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel (Positivliste)
  • höchstzulässige Anzahl von Tieren pro Hektar
  • artgerechte Haltungsformen
  • biologische Futtermittel sowie Verbot von präventiver Antibiotika-Gabe
  • Verbot von Gentechnik
  • Verarbeitung: nur 53 Zusatzstoffe zugelassen

Ein zusammengesetztes Lebensmittel darf nur dann „bio“ oder „öko“ genannt werden, wenn die Zutaten zu mindestens 95 Prozent den Kriterien entsprechen.

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