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Die Auditierung von Unterkünften, in denen Mitarbeiter von zuliefernden Unternehmen (beispielsweise Personaldienstleister) temporär untergebracht werden, dient der Validierung der Konformität zur Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) 4.4. Jedes Unternehmen, welches externe Fachkräfte einsetzt, hat eine erweiterte Aufsichtspflicht, dass auch die eingesetzten Dienstleister geltende Gesetze einhalten. Durch ein Audit eines Dritten können Sie nachweisen, dieser Pflicht nachgegangen zu sein und erhalten außerdem eine Bescheinigung, dass die eingesetzten Dienstleister alle Vorgaben einhalten.
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