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Grundlagenschulung zu Konformitätsbewertungsverfahren nach EG-Maschinenrichtlinie

Für das Inverkehrbringen von Produkten und Anlagen in der EU, der Schweiz, Liechtenstein, der Türkei, Norwegen und Island ist die CE-Konformität die Voraussetzung. Das bedeutet, dass die Anlage bzw. Maschine den sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Im Falle der Maschinen ist dies die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Zum Nachweis der Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen der Richtlinie wird das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt. Dabei ist von Bedeutung, ob die Maschine unter den Anhang IV der Richtlinie fällt, oder nicht. In diesem sind Maschinen aufgeführt, die als besonders gefährlich gelten, z.b. Kreissägen.

Diese Schulung vermittelt Ihnen die Grundlagen der EG-Maschinenrichtlinie und der daraus resultierenden Konformitätsbewertungsverfahren.

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