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Grundlagenschulung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen. Ziel ist es, die Rückkehr der betroffenen Beschäftigten an ihren Arbeitsplatz zu unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und die Beschäftigung bis zur Rente zu sichern.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist somit auch ein Teilaspekt der Betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für den Betriebs-/Personalrat eine wichtige Aufgabe.

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