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Der Arbeits- und Gesundheitsschutz muss durch den Arbeitgeber organisiert werden. Bestandteile dessen sind unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Auswahl von Arbeitsmitteln, der Umgang mit besonderen Beschäftigtengruppen im Betrieb (Jungendliche, Schwerbehinderte Beschcäftigte, werdende Mütter etc.).
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