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Arbeitsschutzausschussitzungen oder auch abgekürzt ASA-Sitzungen sind gesetzlich gem. § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), ab 20 Beschäftigten im Betrieb, gefordert. Sie müssen einmal im Quartal stattfinden. Im Gesetz wird ein bestimmter Teilnehmerkreis festgelegt. Sind nicht alle Teilnehmer im Betrieb angestellt, sollten externe Ressourcen zur Komplettierung des Kreises und einer angemessenen und gesetzeskonformen Betrachtung der Thematik hinzugezogen werden.
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