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Teilnahme eines Arbeitsmediziners an ASA-Sitzungen

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist ein Kommunikationsforum, in dem unterschiedliche Funktionsträger eines Unternehmens Arbeitsschutzthemen erörtern, Maßnahmen beraten und Entscheidungen vorbereiten. Der Hauptnutzen eines effektiven ASA ist der ungestörte Betriebsablauf. Seine Effizienz hängt wesentlich von der betrieblichen Kommunikationskultur ab. Je besser betriebliche Entscheider und Arbeitsschutz-Experten sich austauschen, desto reibungsloser gelingt die Umsetzung von Arbeitsschutzzielen in der täglichen Praxis.

Der Arbeitsschutzausschuss bildet sich entsprechend § 11 ASiG.

Demnach setzt er sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern (im öffentlichen Dienst: Personalrat und im kirchlichen Dienst/bei kirchlichem Arbeitsrecht: Mitarbeitervertretung; gem. § 16 ASiG)
  • Betriebsärzten
  • Fachkräften für Arbeitssicherheit und
  • Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII.
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