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Sie haben Fragen zum Thema Lehrgang zur befähigten Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung? Unsere Experten helfen Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.
In diesem Lehrgang werden die Fähigkeiten vermittelt, die zur ordnungsgemäßen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung notwendig sind.
Die Teilnehmer sind danach befähigt, eine Beurteilung nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), aber auch nach anderen Regelwerken durchzuführen. Diese Qualifikation ist grundlegend für die Erfüllung der sich aus den Vorschriften ergebenden Auflagen.
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