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Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von Ladungssicherungsmitteln

Ladungssicherungshilfsmittel sind vor der Benutzung durch den Anwender auf augenfällige Mängel zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind die Zurrmittel der weiteren Benutzung zu entziehen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Wiederholungsprüfungen zu ermitteln. Denn werden nicht ausgebildete Personen eingesetzt, geht der Unternehmer ein hohes Risiko ein.

Bei der Ausbildung zur Befähigten Person gemäß VDI 2700 Blatt 3.1 und DIN EN 12 195 stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Zurrmittel und die Prüftätigkeit im Vordergrund. Sie erlernen die Kenntnisse, die für die jährliche Überprüfung notwendig sind.

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